Medikamentenplan Vorlage: Zum Ausdrucken und richtig führen
Ein Medikamentenplan ist eine Übersicht darüber, welche Medikamente ein Mensch wann und in welcher Menge nimmt. Mit unserer kostenlosen Vorlage führst du diese Übersicht selbst und hast sie bei Arztterminen, in der Apotheke und bei der Pflegebegutachtung griffbereit. Sie ersetzt nicht den Medikationsplan der Ärztin oder des Arztes: Änderungen an der Medikation besprichst du immer mit der Arztpraxis oder Apotheke.
Medikamentenplan oder Medikationsplan: Was ist der Unterschied?
Der Medikationsplan ist der offizielle, ärztlich erstellte Plan. Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) haben Versicherte Anspruch darauf, wenn sie mindestens drei verordnete, systemisch wirkende Arzneimittel gleichzeitig einnehmen oder anwenden, und zwar für mindestens 28 Tage.[BITTE PRÜFEN] In der Regel erstellt ihn die Hausärztin oder der Hausarzt, die oder der die Medikation koordiniert.
Die Vorlage auf dieser Seite ist dagegen deine private Übersicht für den Alltag. Sie zeigt auf einen Blick, wer wann was bekommt, und du kannst jede Gabe abhaken. Beides ergänzt sich, der ärztliche Plan bleibt die Grundlage.
Was gehört in einen Medikamentenplan?
- Name des Medikaments (Handelsname) und der Wirkstoff
- Stärke und Darreichungsform, zum Beispiel Tablette oder Tropfen
- Dosierung: wie viel morgens, mittags, abends und nachts
- Wofür das Medikament eingenommen wird
- Hinweise aus dem ärztlichen Plan oder vom Beipackzettel
- Verordnung: von wem und seit wann
- Selbstmedikation: rezeptfreie Mittel und Nahrungsergänzung
Diese Angaben entsprechen im Kern dem, was auch im ärztlichen Medikationsplan steht: Wirkstoff, Handelsname, Stärke, Darreichungsform, Dosierung, Einnahmegrund und sonstige Hinweise. Auch die Selbstmedikation soll dort aufgeführt sein.[BITTE PRÜFEN]
So führst du den Medikamentenplan im Alltag
- Vom aktuellen ärztlichen Plan abschreiben. Übertrage die Angaben vom Medikationsplan, vom Rezept oder von der Packung, nicht aus dem Gedächtnis.
- Alles erfassen. Auch rezeptfreie Mittel und Nahrungsergänzung gehören dazu.
- Einen festen Ort wählen. Alle, die bei der Pflege helfen, sollen denselben aktuellen Stand sehen.
- Änderungen sofort eintragen. Notiere Datum und Grund der Änderung und leg den alten Plan zur Seite, damit er nicht versehentlich weiter benutzt wird.
- Gaben abhaken. Wer ein Medikament gegeben hat, hakt es ab. So vermeidest du doppelte Gaben, wenn mehrere Personen helfen.
- Zu jedem Termin mitnehmen. Zeig den Plan in der Arztpraxis und in der Apotheke.
So füllst du die Vorlage aus
Die Vorlage hat eine Zeile pro Medikament. Trag zuerst Name, Wirkstoff, Stärke und Darreichungsform ein, dann die Menge für Morgens, Mittags, Abends und Nachts. In die Spalte „Wofür“ schreibst du den Grund der Einnahme, in „Hinweise“ zum Beispiel „vor dem Essen“ oder Hinweise aus dem Beipackzettel. Am Ende jeder Zeile steht, von wem das Medikament verordnet wurde und seit wann es genommen wird.
Auf der letzten Seite findest du Platz für Selbstmedikation und für Änderungen mit Datum. So kannst du später nachvollziehen, was sich wann geändert hat.
Tipps für den Alltag mit mehreren Helfenden
- Hänge den aktuellen Plan an einen Ort, den alle kennen, und entferne alte Versionen.
- Wenn du den Plan neu ausdruckst, schreib das Datum oben auf das Blatt.
- Nach jedem Arztbesuch vergleichst du den Plan mit den neuen Angaben der Praxis.
- Frag in der Apotheke nach, wenn du dir bei einer Angabe unsicher bist. Verlass dich nicht auf eine Vermutung.
- Bewahre die Packungen und Beipackzettel so auf, dass du bei Fragen schnell nachsehen kannst.
Wenn viele Medikamente zusammenkommen, lohnt sich ein Gespräch mit der Hausarztpraxis darüber, ob der ärztliche Medikationsplan aktuell ist. Deine Übersicht kann dafür eine gute Gesprächsgrundlage sein.
Der Medikamentenplan bei der Pflegebegutachtung
Wenn ein Pflegegrad beantragt wurde, kommt der Medizinische Dienst zum Hausbesuch. Nach Angaben der AOK solltest du dafür die Medikamente oder den Medikationsplan sowie die genutzten Hilfsmittel bereithalten. Deine Übersicht hilft dir zusätzlich, den Umgang mit den Medikamenten im Alltag zu beschreiben. Alles Weitere zum Ablauf steht in unserer Pflegegrad-Checkliste.
Wie du den Pflegealltag zusätzlich festhältst, erklärt unser Ratgeber zum Pflegetagebuch. Die Informationen der KBV zum ärztlichen Plan findest du direkt bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
Häufige Fragen
Wer erstellt den offiziellen Medikationsplan?
In der Regel die Ärztinnen und Ärzte, die die Medikation koordinieren, meist die Hausarztpraxis. Mitbehandelnde Fachärztinnen und Fachärzte in Praxen und Krankenhäusern sowie Apotheken aktualisieren ihn bei Änderungen der Medikation.[BITTE PRÜFEN]
Darf ich selbst einen Medikamentenplan erstellen?
Ja, als Übersicht und Gedächtnisstütze für den Alltag. Verbindlich bleibt immer, was die Ärztin oder der Arzt verordnet hat. Bei Unsicherheiten fragst du in der Arztpraxis oder Apotheke nach.
Gehören rezeptfreie Mittel in den Medikamentenplan?
Ja. Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung soll der ärztliche Medikationsplan auch die Selbstmedikation enthalten. Trag deshalb auch rezeptfreie Mittel ein, die regelmäßig genommen werden.[BITTE PRÜFEN]
Wie oft muss ich den Medikamentenplan aktualisieren?
Bei jeder Änderung der Medikation, also bei neuen Medikamenten, geänderter Dosierung oder abgesetzten Mitteln. Nimm den Plan außerdem zu jedem Arzt- und Apothekentermin mit.
Das geht auch digital in Pflegemio
In Pflegemio siehst du den Medikamentenplan als Tagesplan. Jede Gabe bestätigst du mit einem Klick, für alle Familienmitglieder sichtbar. So gibt es keine Doppelgaben mehr.
- Tagesplan nach Morgens, Mittags, Abends und Nachts
- Bestätigung per Klick, für die ganze Familie sichtbar
- Medikationsplan als PDF für Arztbesuch und Apotheke
- In der iPhone-App: Barcode auf der Packung scannen statt tippen
Quellen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Medikationsplan – Anspruch, Ausstellung, Inhalt, Aktualisierung
- AOK: Pflegebegutachtung – Unterlagen für den Begutachtungstermin
- Gesetzestext zum Nachlesen: § 31a SGB V (Medikationsplan) – Maßgeblich für den Anspruch auf den Medikationsplan
Stand der Quellen: 29.09.2026. Regelungen können sich ändern – prüfe wichtige Angaben bei deiner Pflegekasse oder einer Beratungsstelle.