Pflegegrad-Checkliste: Antrag, Begutachtung und Bescheid
Für einen Pflegegrad stellst du einen Antrag bei der Pflegekasse, das geht auch telefonisch. Die Pflegekasse beauftragt danach den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung, die bei der Erstbegutachtung als Hausbesuch stattfindet. Mit dieser Checkliste behältst du Antrag, Vorbereitung, Termin und Bescheid im Blick.
Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse stellen
Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Das kann auch telefonisch geschehen.
Stell den Antrag möglichst früh: Laut Verbraucherzentrale werden Leistungen erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt.[BITTE PRÜFEN] Notiere dir, wann und wie du den Antrag gestellt hast, zum Beispiel Datum und Name der Ansprechperson.
Schritt 2: Wie lange dauert es?
Nach dem Antrag erhältst du vom Medizinischen Dienst einen Termin zur Begutachtung. Die Pflegekasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang entscheiden.[BITTE PRÜFEN] In besonderen Situationen gelten kürzere Fristen, etwa bei einem Aufenthalt im Krankenhaus oder in der Reha, im Hospiz oder bei ambulanter Palliativversorgung.[BITTE PRÜFEN] Weise bei der Antragstellung darauf hin, wenn das auf euch zutrifft.
Schritt 3: Auf die Begutachtung vorbereiten
Diese Punkte solltest du vor dem Termin erledigen:
- Ein Pflegetagebuch führen, spätestens ab der Antragstellung
- Die Medikamente oder den Medikationsplan bereitlegen (siehe Medikamentenplan-Vorlage)
- Genutzte Hilfsmittel bereithalten
- Arzt- und Krankenhausberichte der letzten zwölf Monate zusammensuchen
- Die Pflegedokumentation bereitlegen, wenn bereits ein Pflegedienst kommt
- Notieren, wobei im Alltag Hilfe nötig ist
- Eine Vertrauensperson oder die hauptsächlich pflegende Person zum Termin einplanen
Die Aufzählung folgt den Hinweisen der AOK zur Vorbereitung.
Die sechs Bereiche der Begutachtung
Der Medizinische Dienst bewertet, wie selbstständig ein Mensch in diesen Bereichen ist:[BITTE PRÜFEN]
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Bewältigung von krankheits- und therapiebedingten Anforderungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Geh die Bereiche vorher in Ruhe durch und überlege, wo im Alltag Hilfe nötig ist. Beispiele für jeden Bereich findest du in unserem Ratgeber zum Pflegetagebuch.
Deine Unterlagen ordnen
Leg dir einen Ordner an, in dem alles zum Pflegegrad liegt: Kopie des Antrags, Notizen zu Telefonaten, Arzt- und Krankenhausberichte, Medikationsplan, Pflegetagebuch und später Bescheid und Gutachten. So musst du nicht suchen, wenn eine Rückfrage kommt oder du später einen Widerspruch schreiben willst. Trag Daten wie Antragsdatum, Terminbestätigung und Eingang des Bescheids direkt auf der Checkliste ein.
Wenn du Post von der Pflegekasse oder vom Medizinischen Dienst bekommst, lies sie in Ruhe und notiere dir Fristen und offene Fragen. Bei Unklarheiten kannst du bei der Pflegekasse nachfragen oder eine Pflegeberatung nutzen.
Schritt 4: Der Termin zu Hause
Die Begutachtung findet bei der pflegebedürftigen Person zu Hause statt, damit ein möglichst realistisches Bild der Pflegesituation entsteht. Der Termin dauert laut AOK bis zu einer Stunde.[BITTE PRÜFEN] Im Gespräch geht es darum, welche Einschränkungen und pflegerischen Herausforderungen es im Alltag gibt.
- Schildere den normalen Alltag, auch die schwierigen Tage.
- Nutze dein Pflegetagebuch, damit du nichts vergisst.
- Beschönige nichts und übertreibe nichts.
- Hat die Person am Besuchstag einen guten Tag, sag dazu, wie es an anderen Tagen ist.
Schritt 5: Bescheid, Gutachten und Widerspruch
Der Medizinische Dienst fasst die Ergebnisse in einem Gutachten zusammen und schickt es an die Pflegekasse. Von der Pflegekasse erhältst du den Bescheid über den Pflegegrad und das Gutachten. Fehlt das Gutachten, fordere es an.
Hältst du den Bescheid für falsch oder zu niedrig, kannst du Widerspruch einlegen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale beträgt die Frist einen Monat ab Zugang des Bescheids, und der Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Die Begründung darf nachgereicht werden.[BITTE PRÜFEN] Gegen den Widerspruchsbescheid ist eine Klage vor dem Sozialgericht möglich, ebenfalls mit einer Frist von einem Monat.[BITTE PRÜFEN]
Nach dem Bescheid
Prüfe den Bescheid in Ruhe: Stimmen die Angaben zur Person, passt der Pflegegrad zu dem, was ihr im Alltag erlebt, und liegt das Gutachten bei? Wenn sich der Zustand später verschlechtert, kannst du bei der Pflegekasse eine neue Einschätzung anregen. Führe dann wieder ein Pflegetagebuch, damit du die Veränderung belegen kannst.
Häufige Fragen
Kann ich den Antrag auf einen Pflegegrad telefonisch stellen?
Ja. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums muss der Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden, und das kann auch telefonisch geschehen.
Wie lange dauert es bis zur Entscheidung?
Die Pflegekasse muss nach Angaben der Verbraucherzentrale spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang entscheiden. In bestimmten Situationen, zum Beispiel bei einem Aufenthalt im Krankenhaus, in der Reha oder im Hospiz, gelten kürzere Fristen.[BITTE PRÜFEN]
Darf ich beim Begutachtungstermin dabei sein?
Ja. Laut AOK sollte eine Vertrauensperson oder die Person, die hauptsächlich pflegt, beim Termin dabei sein.
Was kann ich tun, wenn der Pflegegrad zu niedrig ist?
Du kannst schriftlich Widerspruch einlegen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale gilt dafür eine Frist von einem Monat ab Zugang des Bescheids, und die Begründung kannst du nachreichen. Lass dich zusätzlich beraten, zum Beispiel von einer Pflegeberatung oder einer Beratungsstelle.[BITTE PRÜFEN]
Das geht auch digital in Pflegemio
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- Pflegegrad-Rechner und Brief-Generator: Erstantrag, Höherstufung, Widerspruch
- Fristen-Modul: Pflegekassen-Fristen mit Ampel und Erinnerung
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- Die Musterbriefe sind eine unverbindliche Unterstützung und ersetzen keine Rechts- oder Pflegeberatung
Quellen
- Bundesgesundheitsministerium: Pflegegrade – Antrag bei der Pflegekasse, Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
- Medizinischer Dienst: Pflegebegutachtung – Termin nach Antragstellung
- Medizinischer Dienst Bund: Fragen und Antworten – Erstbegutachtung als Hausbesuch
- AOK: Pflegebegutachtung – Bereiche, Ablauf, Unterlagen, Bescheid
- Verbraucherzentrale: Fristen bei der Pflegekasse – Entscheidungsfrist, Leistungen ab Antragsmonat
- Verbraucherzentrale: Pflegegrad abgelehnt – Widerspruch und Klage – Widerspruchsfrist, Gutachten, Klage
- Gesetzestext zum Nachlesen: § 15 SGB XI (Begutachtung)
- Gesetzestext zum Nachlesen: § 18c SGB XI (Verfahren, Fristen)
Stand der Quellen: 29.09.2026. Regelungen können sich ändern – prüfe wichtige Angaben bei deiner Pflegekasse oder einer Beratungsstelle.