Aus Pflegegeld wird Entlastungsbudget: die neuen Budgets erklärt
Statt vieler Einzelleistungen soll es ab 2027 vier Budgets geben. Die Beträge bei Pflegegeld und Sachleistungen steigen, dafür fällt der bisherige gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege deutlich kleiner aus. Hier siehst du jedes Budget mit einem Alltagsbeispiel.

Die vier Budgets im Überblick
| Budget | Ersetzt | Betrag (Kabinettsentwurf) |
|---|---|---|
| Entlastungsbudget | Pflegegeld | Pflegegrad 2 bis 5 je nach Grad |
| Sachleistungsbudget | Pflegesachleistung (Pflegedienst) | Pflegegrad 2 bis 5 je nach Grad |
| Sozialraumbudget | Entlastungsbetrag (131 €) | 175 € pro Monat, bis 25 Jahre 300 € |
| Überbrückungsbudget | Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (3.539 €) | bis zu 2.285 € pro Jahr (Pflegegrad 2 bis 5) |
Entlastungsbudget: der Nachfolger des Pflegegelds
Wenn ihr als Familie die Pflege selbst organisiert, bekommt die pflegebedürftige Person heute Pflegegeld und gibt es oft an die Pflegeperson weiter. Dieses Geld heißt künftig Entlastungsbudget. Aus ihm sollen auch Dinge bezahlt werden, die bisher extra liefen, etwa Verbrauchs-Pflegehilfsmittel und die Verhinderungspflege durch Angehörige.
Beispiel: Herr K. hat Pflegegrad 3 und wird von seiner Tochter versorgt. Heute bekommt er 599 Euro Pflegegeld. Ab 2027 soll das Entlastungsbudget 630 Euro betragen. Kosten für Einmalhandschuhe und Bettschutz von etwa 42 Euro im Monat kämen aber aus diesem Betrag, sodass etwa 588 Euro übrig blieben. Die im Referentenentwurf geplante Halbierung in den ersten drei Monaten nach der Ersteinstufung ist im Kabinettsentwurf gestrichen.
Sachleistungsbudget: Geld für den Pflegedienst
Wenn ein ambulanter Pflegedienst Körperpflege, Hilfe beim Anziehen oder Medikamentengabe übernimmt, rechnet er das heute über die Pflegesachleistung ab. Künftig ist es das Sachleistungsbudget.
Beispiel: Der Pflegedienst kommt morgens und abends zu Frau S. mit Pflegegrad 4. Heute stehen ihr 1.859 Euro Sachleistung zur Verfügung, künftig 2.090 Euro. Wie sich die Kombination aus Pflegedienst und Entlastungsbudget im Detail verhält, regelt erst der endgültige Gesetzestext.
Sozialraumbudget: Hilfe im Alltag und Nachbarschaft
Das Sozialraumbudget löst den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ab. Mit 175 Euro im Monat (unter 25 Jahren 300 Euro) können anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag oder Nachbarschaftshilfe bezahlt werden. Es gilt nur für Pflegegrad 2 bis 5, für Pflegegrad 1 fällt der Entlastungsbetrag weg (siehe Pflegegrad 1 und die Pflegereform).
Beispiel: Eine anerkannte Alltagsbegleiterin geht zweimal pro Woche mit Frau M. (Pflegegrad 2) einkaufen und spazieren. Die Rechnung reicht die Familie bei der Pflegekasse ein und bekommt sie bis zur Höhe von 175 Euro pro Monat erstattet.
Überbrückungsbudget: wenn es plötzlich nicht mehr geht
Das Überbrückungsbudget ist für akute Lücken gedacht, etwa wenn die pflegende Person krank wird, in Urlaub fährt oder ausfällt. Damit können ein ambulanter Pflegenotdienst oder ein Platz in der vollstationären Kurzzeitpflege bezahlt werden. Es ersetzt den bisherigen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
Beispiel: Die pflegende Ehefrau von Herrn B. (Pflegegrad 3) muss ins Krankenhaus. Für zwei Wochen Kurzzeitpflege nutzt die Familie das Überbrückungsbudget.
Alt gegen Neu je Pflegegrad
| Pflegegrad | Pflegegeld 2026 | Entlastungsbudget ab 2027 | Sachleistung 2026 | Sachleistungsbudget ab 2027 |
|---|---|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 347 € | 380 € | 796 € | 890 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 630 € | 1.497 € | 1.590 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 890 € | 1.859 € | 2.090 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 1.080 € | 2.299 € | 2.530 € |
Mehr zum Gesamtbild findest du in Pflegereform 2027: Das ändert sich.
Häufige Fragen
Ist das Entlastungsbudget wirklich höher als das Pflegegeld?
Der Betrag ist höher: bei Pflegegrad 2 um 33 Euro, bei Pflegegrad 3 um 31 Euro, bei Pflegegrad 4 und 5 um 90 Euro. Weil aus dem Budget aber auch Leistungen bezahlt werden sollen, die bisher zusätzlich gezahlt wurden, etwa Verbrauchs-Pflegehilfsmittel, bleibt am Ende oft weniger Plus übrig.
Warum sinkt der Betrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege?
Im Kabinettsentwurf wird der bisherige gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 Euro durch das Überbrückungsbudget ersetzt: einheitlich bis zu 2.285 Euro pro Jahr für Pflegegrad 2 bis 5. Der Referentenentwurf hatte für Pflegegrad 2 und 3 noch 1.855 Euro vorgesehen. Es ist für akute Lücken gedacht, zum Beispiel wenn die pflegende Person kurzfristig ausfällt.
Muss ich das Sozialraumbudget beantragen?
Nach dem Entwurf soll es ohne Antrag gegen Beleg erstattet werden. Wie genau das Verfahren aussieht, entscheidet sich mit dem endgültigen Gesetz und den Vorgaben deiner Pflegekasse.
Das geht auch digital in Pflegemio
Pflegemio hilft dir, Belege, Leistungen und Fristen der Pflegekasse im Blick zu behalten, damit du kein Budget ungenutzt lässt.
- Entlastungsbetrag-Tracker: Belege und Guthaben auf einen Blick
- Fristen-Modul: Erinnerung vor Ablauf wichtiger Fristen
- Pflegekosten-Modul: Ausgaben und Erstattungen der Familie sammeln
- Pflegemio rechnet in der Web-App mit dem heute geltenden Recht, bis das Gesetz verkündet ist
Quellen
- Bundesgesundheitsministerium: Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), Kabinettsentwurf – Amtliche Seite mit Referentenentwurf (05.06.2026) und Kabinettsentwurf (30.09.2026)
- dco-care: Entlastungsbudget im Regierungsentwurf – die Rechnung – Beträge Entlastungs- und Sachleistungsbudget im Kabinettsentwurf
- Pflege-Dschungel: Was der Kabinettsentwurf für die Pflege zu Hause vorsieht – Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf
- PTAheute: Pflegereform – Das soll sich ändern (02.10.2026) – Kabinettsbeschluss, Pflegegrad 1, Sozialraumbudget, Rentenbeiträge
- Gegen-Hartz: Pflegegeld ab 2027 – geplante Änderungen – Entlastungsbudget im Vergleich zum Pflegegeld
- Gegen-Hartz: Entlastungsbetrag soll weg – Sozialraumbudget statt Entlastungsbetrag
- Cash: Pflegereform 2027 – Diese vier Pflege-Budgets ersetzen alte Leistungen – Überblick über die vier Budgets
- finanz.de: Ab 2027 – Pflegereform soll Aus für Pflegegeld, neue Einstufung und mehr bringen – Verhinderungspflege und Entlastungsbudget
- Geltendes Recht zum Nachlesen: § 39 SGB XI (Verhinderungspflege)
- Geltendes Recht zum Nachlesen: § 45a SGB XI (Angebote zur Unterstützung im Alltag)
- Geltendes Recht zum Nachlesen: § 45b SGB XI (Entlastungsbetrag)
Stand der Quellen: 19.10.2026. Regelungen können sich ändern – prüfe wichtige Angaben bei deiner Pflegekasse oder einer Beratungsstelle.