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Pflegereform 2027: Was sich für pflegende Angehörige ändert

Stand: · Ratgeber von Pflegemio

Zum 1. Januar 2027 soll die Pflegeversicherung neu geordnet werden. Für dich als pflegende:n Angehörige:n ändern sich vor allem die Einstufung in die Pflegegrade, die Geldleistungen und die Entlastung im Alltag. Hier siehst du, was geplant ist – und was du noch 2026 erledigen kannst.

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Die drei wichtigsten Änderungen

  • Höhere Hürden beim Pflegegrad: Die Punktgrenzen für Pflegegrad 1 bis 3 sollen steigen. Wer schon einen Pflegegrad hat, behält ihn. Mehr dazu in Neue Pflegegrad-Grenzen 2027.
  • Budgets statt Einzelleistungen: Aus Pflegegeld wird das Entlastungsbudget, aus Sachleistungen das Sachleistungsbudget. Dazu kommen ein Sozialraumbudget und ein Überbrückungsbudget. Details in Aus Pflegegeld wird Entlastungsbudget.
  • Entlastungsbetrag fällt für Pflegegrad 1 weg: Die 131 Euro im Monat sollen für Pflegegrad 1 entfallen. Bei Pflegegrad 2 bis 5 soll an seine Stelle das Sozialraumbudget mit 175 Euro treten. Siehe Pflegegrad 1 und die Pflegereform.

Alt gegen Neu auf einen Blick

Werte laut Kabinettsentwurf (30.09.2026), wie ihn Fachseiten wiedergeben; der Referentenentwurf (05.06.2026) sah teils andere Beträge vor. Der Gesetzentwurf kann im weiteren Verfahren geändert werden.
ThemaBis 31.12.2026Ab 01.01.2027 (Kabinettsentwurf)
Pflegegrad 1 / 2 / 3 ab Punkten12,5 / 27 / 47,515 / 30 / 50
Pflegegrad 4 / 5 ab Punkten70 / 9070 / 90 (unverändert)
Pflegegeld, Pflegegrad 2 / 3 / 4 / 5347 / 599 / 800 / 990 €Entlastungsbudget 380 / 630 / 890 / 1.080 €
Sachleistung, Pflegegrad 2 / 3 / 4 / 5796 / 1.497 / 1.859 / 2.299 €Sachleistungsbudget 890 / 1.590 / 2.090 / 2.530 €
Entlastungsbetrag131 € pro Monat, Pflegegrad 1 bis 5Sozialraumbudget 175 € (bis 25 Jahre: 300 €), nur Pflegegrad 2 bis 5
Verhinderungs- und Kurzzeitpflegegemeinsamer Jahresbetrag 3.539 €Überbrückungsbudget bis zu 2.285 € pro Jahr (Pflegegrad 2 bis 5)
Verbrauchs-Pflegehilfsmittelbis 42 € pro Monat zusätzlichvom Anspruch ausgenommen, aus den Budgets zu zahlen
Leistungszuschlag im HeimStufen nach 12 / 24 / 36 Monatenunverändert: Stufen nach 12 / 24 / 36 Monaten

Pflegegrad-Einstufung

Für die Pflegegrade 1 bis 3 sollen bei der Begutachtung künftig mehr Punkte nötig sein. Das Bundesgesundheitsministerium will damit auf die ursprünglich wissenschaftlich empfohlenen Schwellenwerte zurückgehen und den starken Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen bremsen. Für Pflegegrad 4 und 5 ändert sich nichts.

Entscheidend ist für dich: Es gilt das Recht zum Zeitpunkt der Antragstellung, und ein bestehender Pflegegrad geht nicht allein wegen der neuen Grenzen verloren. Gerade deshalb lohnt sich ein Blick auf die Anträge, die du noch 2026 stellen kannst.

Geldleistungen

Das Pflegegeld heißt künftig Entlastungsbudget und ist bei den Pflegegraden 2 bis 5 um 33 Euro (Pflegegrad 2), 31 Euro (Pflegegrad 3) beziehungsweise 90 Euro (Pflegegrad 4 und 5) höher. Die im Referentenentwurf geplante Halbierung in den ersten drei Monaten nach der Ersteinstufung ist im Kabinettsentwurf gestrichen.

Wichtig beim Rechnen: Verbrauchs-Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe oder Bettschutz, die heute zusätzlich bis zu 42 Euro im Monat ausmachen können, sollen aus den Budgets bezahlt werden. Bei Pflegegrad 2 bleiben dann zum Beispiel 380 minus 42, also 338 Euro. Das sind neun Euro weniger als das heutige Pflegegeld von 347 Euro.

Entlastung im Alltag

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI soll durch das Sozialraumbudget ersetzt werden: 175 Euro im Monat, für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren 300 Euro, nur für Pflegegrad 2 bis 5. Der Betrag soll ohne Antrag gegen Beleg erstattet werden.

Für Notfälle gibt es das neue Überbrückungsbudget. Es soll zum Beispiel greifen, wenn die pflegende Person kurzfristig ausfällt, und Pflegenotdienst oder Kurzzeitpflege abdecken. Dafür sinkt der bisherige gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von 3.539 Euro auf bis zu 2.285 Euro (Pflegegrad 2 bis 5).

Pflegeheim

Der Zuschlag der Pflegeversicherung zum pflegebedingten Eigenanteil (§ 43c SGB XI) soll nach dem Kabinettsentwurf unverändert bleiben: 15, 30, 50 und 75 Prozent nach 12, 24 und 36 Monaten. Die im Referentenentwurf geplante Verlängerung auf 18, 36 und 54 Monate ist gestrichen. Die Details findest du in Pflegeheim: Leistungszuschlag ab 2027.

Rente und Beiträge

Im Referentenentwurf waren geringere Rentenbeiträge für pflegende Angehörige vorgesehen. Im Kabinettsentwurf ist die allgemeine Kürzung gestrichen. Bezieht die Pflegeperson eine Altersrente, enden die Beiträge aus der Pflege jedoch spätestens mit dem Monat, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird. Prüfe das nach Verkündung des Gesetzes noch einmal, denn der endgültige Wortlaut steht aus.

Der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung soll zunächst bei 3,6 Prozent bleiben. Der Zuschlag für Kinderlose soll ab 2027 von 0,6 auf 0,9 Prozent steigen.

Was später kommt

Einige Neuerungen kommen erst später: spezielle Akut-Kurzzeitpflegeplätze und ein ambulanter Pflegenotdienst ab 2028, die Pflegebegleitung mit Anspruch auf fachliche Beratung zu Hause nach dem Kabinettsentwurf erst ab 2029 (im Referentenentwurf: 2028). Bis dahin gelten bei der Beratung die bisherigen Regeln. Die jährliche Anpassung der Leistungsbeträge an die Preisentwicklung soll nach dem Kabinettsentwurf ab 01.01.2029 beginnen.

Das kannst du 2026 noch tun

  • Prüfen, ob ein Erstantrag oder eine Höherstufung beim Pflegegrad jetzt schon sinnvoll ist (siehe Pflegegrad-Checkliste)
  • Entlastungsbetrag 2026 nutzen und Belege bei der Pflegekasse einreichen
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege für 2026 planen, bevor der Jahresbetrag verfällt
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch monatlich bestellen, solange der Anspruch besteht
  • Zuschuss für Wohnumfeldmaßnahmen vor Beginn des Umbaus beantragen
  • Bei Unsicherheit Pflegekasse oder Pflegestützpunkt fragen

Die ausführliche Version mit Begründung, Fristen und Vorgehen steht in der Checkliste zur Pflegereform.

Häufige Fragen

Ist die Pflegereform 2027 schon beschlossen?

Nein, noch nicht als Gesetz. Das Bundeskabinett hat den Entwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz am 30.09.2026 beschlossen. Damit beginnt das parlamentarische Verfahren: Die erste Lesung im Bundestag ist für den 06.11.2026 geplant, der Bundesrat soll sich im November und Dezember damit befassen. Bundestag und Bundesrat können den Entwurf noch ändern.

Verliere ich meinen Pflegegrad, wenn die Grenzen steigen?

Nach dem Entwurf nicht. Wer bereits einen Pflegegrad hat, soll ihn nicht allein wegen der neuen Punktgrenzen verlieren. Für neue Anträge sollen die höheren Grenzen gelten.

Bekomme ich ab 2027 mehr Pflegegeld?

Auf dem Papier ja: Das Entlastungsbudget soll bei Pflegegrad 2 um 33 Euro, bei Pflegegrad 3 um 31 Euro und bei Pflegegrad 4 und 5 um 90 Euro über dem heutigen Pflegegeld liegen. Dafür sollen aber zum Beispiel Verbrauchs-Pflegehilfsmittel, die heute bis zu 42 Euro im Monat zusätzlich kosten dürfen, aus den Budgets bezahlt werden. Wie viel am Ende übrig bleibt, hängt von deiner Situation ab.

Gilt bis Ende 2026 noch das alte Recht?

Ja. Bis zum 31.12.2026 gelten die heutigen Regeln und Beträge, zum Beispiel 131 Euro Entlastungsbetrag und die heutigen Pflegegeld-Sätze. Die Änderungen sind frühestens ab dem 01.01.2027 vorgesehen.

Das geht auch digital in Pflegemio

Pflegemio hilft dir, in dieser Übergangszeit den Überblick zu behalten: Fristen, Entlastungsbetrag und Anträge an einem Ort, für die ganze Familie.

  • Fristen-Modul: Pflegekassen-Fristen mit Ampel und Erinnerung
  • Entlastungsbetrag-Tracker: Belege und verfügbares Guthaben im Blick
  • Pflegegrad-Rechner und Brief-Generator: Erstantrag, Höherstufung, Widerspruch
  • Die Musterbriefe sind eine unverbindliche Unterstützung und ersetzen keine Rechts- oder Pflegeberatung
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Quellen

  1. Bundesgesundheitsministerium: Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), Kabinettsentwurf – Amtliche Seite mit Referentenentwurf (05.06.2026) und Kabinettsentwurf (30.09.2026)
  2. dco-care: Entlastungsbudget im Regierungsentwurf – die Rechnung – Beträge Entlastungs- und Sachleistungsbudget im Kabinettsentwurf
  3. Pflege-Dschungel: Was der Kabinettsentwurf für die Pflege zu Hause vorsieht – Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf
  4. PTAheute: Pflegereform – Das soll sich ändern (02.10.2026) – Kabinettsbeschluss, Pflegegrad 1, Sozialraumbudget, Rentenbeiträge
  5. Stuttgarter Zeitung: Pflegereform beschlossen – Was ist geplant? (30.09.2026) – Kabinettsbeschluss, Leistungszuschlag im Heim, weiteres Verfahren
  6. Gegen-Hartz: Pflegegeld ab 2027 – geplante Änderungen – Entlastungsbudget im Vergleich zum Pflegegeld
  7. Gegen-Hartz: 131 Euro gestrichen und Rente gekürzt – Pflegegrad 1, Rentenbeiträge im Referentenentwurf, Besitzstand im Heim
  8. Cash: Pflegereform 2027 – Diese vier Pflege-Budgets ersetzen alte Leistungen – Überblick über die vier Budgets
  9. Geltendes Recht zum Nachlesen: § 43c SGB XI (Leistungszuschlag im Heim)
  10. Geltendes Recht zum Nachlesen: § 45b SGB XI (Entlastungsbetrag)

Stand der Quellen: 19.10.2026. Regelungen können sich ändern – prüfe wichtige Angaben bei deiner Pflegekasse oder einer Beratungsstelle.

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