Neue Pflegegrad-Grenzen 2027: Was gilt für dich?
Für Pflegegrad 1 bis 3 sollen bei der Begutachtung ab 2027 mehr Punkte nötig sein. Wer schon einen Pflegegrad hat, soll ihn behalten. Wichtig wird deshalb, wann der Antrag gestellt wird. Hier erfährst du, was das konkret heißt.

Das ist geplant
Der Pflegegrad hängt davon ab, wie viele Punkte jemand bei der Begutachtung erreicht. Die Punktgrenzen für Pflegegrad 1 bis 3 sollen ab 2027 steigen, die für Pflegegrad 4 und 5 bleiben gleich.
| Pflegegrad | Bis 31.12.2026 ab Punkten | Ab 01.01.2027 ab Punkten (Entwurf) |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 12,5 | 15 |
| Pflegegrad 2 | 27 | 30 |
| Pflegegrad 3 | 47,5 | 50 |
| Pflegegrad 4 | 70 | 70 |
| Pflegegrad 5 | 90 | 90 |
Für Kinder bis 18 Monate sind eigene Grenzen vorgesehen: Pflegegrad 2 ab 15, Pflegegrad 3 ab 30, Pflegegrad 4 ab 50 und Pflegegrad 5 ab 70 Punkten. Außerdem sollen die Punktbereiche in den einzelnen Modulen der Begutachtung angepasst werden. Das merkst du als Angehörige:r nur indirekt, denn die Gutachterin oder der Gutachter wertet am Ende aus.
Warum sollen die Grenzen steigen?
Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt, und die Pflegeversicherung gerät finanziell unter Druck. Das Bundesgesundheitsministerium will deshalb zu den Schwellenwerten zurückkehren, die Fachleute ursprünglich empfohlen hatten. Pflegegrade sollen damit „zielgenauer“ vergeben werden. Für Menschen, die knapp unter einer neuen Grenze liegen, bedeutet das: Sie erhalten bei einem neuen Antrag einen niedrigeren Pflegegrad oder keinen.
Was heißt „Recht zum Zeitpunkt der Antragstellung“?
Nach dem Entwurf (Übergangsregel § 142b) soll das Recht gelten, das zum Zeitpunkt des Antrags gültig ist. Wer den Antrag bis zum 31.12.2026 bei der Pflegekasse stellt, wird demnach nach den heutigen Grenzen beurteilt, auch wenn die Begutachtung erst im neuen Jahr stattfindet. Für Anträge ab dem 01.01.2027 gelten die neuen Grenzen.
Warum bestehende Pflegegrade bleiben
Wer bereits einen Pflegegrad hat, soll ihn nicht allein deshalb verlieren, weil sich die Grenzen ändern. Der Entwurf schützt den Bestand ausdrücklich. Ändert sich der Zustand der pflegebedürftigen Person, kann die Pflegekasse den Pflegegrad aber wie bisher überprüfen.
Drei Rechenbeispiele
- 28 Punkte: Heute reicht das für Pflegegrad 2 (ab 27 Punkten). Nach den neuen Grenzen wäre es nur Pflegegrad 1 (15 bis unter 30 Punkte).
- 48 Punkte: Heute ist das Pflegegrad 3 (ab 47,5). Künftig wäre es Pflegegrad 2 (30 bis unter 50), weil Pflegegrad 3 erst ab 50 Punkten beginnt.
- 13 Punkte: Heute Pflegegrad 1 (ab 12,5). Künftig würde das für einen neuen Antrag nicht mehr reichen, denn Pflegegrad 1 beginnt erst bei 15 Punkten.
Das sind vereinfachte Beispiele: Die Punkte ergeben sich aus der gewichteten Gesamtbewertung der Begutachtung. Wo ihr ungefähr steht, siehst du im Pflegegrad-Rechner (nach Anmeldung), der nach heutigem Recht rechnet.
Was du jetzt tun kannst
- Pflegetagebuch führen, damit der tatsächliche Aufwand belegt ist: Pflegetagebuch führen
- Vorbereitung auf den Termin: Pflegegrad-Checkliste
- Weitere Fristen und Anträge für 2026: Diese Anträge noch 2026 stellen
- Gesamtüberblick: Pflegereform 2027: Das ändert sich
Häufige Fragen
Muss ich mich nach den neuen Grenzen neu begutachten lassen?
Nach dem Entwurf nicht. Ein bestehender Pflegegrad soll nicht allein wegen der neuen Punktgrenzen aberkannt werden. Eine neue Begutachtung kann es trotzdem geben, zum Beispiel bei einem Antrag auf Höherstufung oder wenn die Pflegekasse eine Wiederholungsbegutachtung veranlasst.
Gelten die neuen Grenzen auch für Höherstufungen?
Ein Antrag auf einen höheren Pflegegrad ist ein neues Verfahren. Es liegt nahe, dass dafür das Recht zum Zeitpunkt dieses Antrags gilt. Lass dir das bei Bedarf von deiner Pflegekasse oder einer Pflegeberatung bestätigen.
Warum werden die Grenzen angehoben?
Das Bundesgesundheitsministerium will auf die ursprünglich wissenschaftlich empfohlenen Schwellenwerte zurückgehen. Ziel ist, Pflegegrade genauer zu vergeben und den starken Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen und der Ausgaben zu bremsen.
Das geht auch digital in Pflegemio
Mit dem Pflegegrad-Rechner in Pflegemio kannst du dir einen ersten Eindruck verschaffen, wo ihr nach heutigem Recht steht. Die Begutachtung ersetzt das nicht.
- Pflegegrad-Rechner: erste Einschätzung nach heutigem Recht
- Brief-Generator: Erstantrag, Höherstufung, Widerspruch als PDF
- Fristen-Modul: Termine und Fristen der Pflegekasse im Blick
- Die Musterbriefe sind eine unverbindliche Unterstützung und ersetzen keine Rechts- oder Pflegeberatung
Quellen
- PTAheute: Pflegereform – Das soll sich ändern (02.10.2026) – Kabinettsbeschluss, Pflegegrad 1, Sozialraumbudget, Rentenbeiträge
- Stuttgarter Zeitung: Pflegereform beschlossen – Was ist geplant? (30.09.2026) – Kabinettsbeschluss, Leistungszuschlag im Heim, weiteres Verfahren
- Gegen-Hartz: 131 Euro gestrichen und Rente gekürzt – Pflegegrad 1, Rentenbeiträge im Referentenentwurf, Besitzstand im Heim
- Geltendes Recht zum Nachlesen: § 15 SGB XI (Pflegegrade, Begutachtung)
Stand der Quellen: 19.10.2026. Regelungen können sich ändern – prüfe wichtige Angaben bei deiner Pflegekasse oder einer Beratungsstelle.