Pflegegrad 1 und die Pflegereform: Was sich ändern soll
Wer Pflegegrad 1 hat, bekommt heute den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat. Nach dem Gesetzentwurf soll er ab 2027 für Pflegegrad 1 wegfallen. Dafür sind mehr Beratung und Vorbeugung geplant. Hier siehst du, was das praktisch bedeutet.

Das soll sich für Pflegegrad 1 ändern
- Entlastungsbetrag entfällt: Die 131 Euro pro Monat soll es für Pflegegrad 1 ab 2027 nicht mehr geben. Bei Pflegegrad 2 bis 5 soll an seine Stelle das Sozialraumbudget mit 175 Euro treten.
- Heim: Der Zuschuss von 131 Euro für Pflegegrad 1 im Pflegeheim soll für neue Fälle entfallen. Wer ihn schon bekommt, soll Besitzstand haben.
- Höhere Grenze: Pflegegrad 1 soll für neue Anträge erst ab 15 statt ab 12,5 Punkten gelten (siehe Neue Pflegegrad-Grenzen 2027).
- Mehr Vorbeugung: Pflegegrad 1 soll stärker auf Prävention und den Erhalt der Selbstständigkeit ausgerichtet werden, mit intensiverer Beratung und gezielten Empfehlungen zu Angeboten.
Pflegebegleitung ab 2029
Ab 2029 sieht der Kabinettsentwurf eine Pflegebegleitung vor (der Referentenentwurf nannte noch 2028). Sie soll Familien früh und fortlaufend beraten und beim Aufbau einer stabilen Versorgung zu Hause unterstützen. Bis dahin gelten die bisherigen Beratungsregeln, zum Beispiel die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Es gibt also eine Lücke von zwei Jahren, in der der Entlastungsbetrag wegfallen soll, die Pflegebegleitung aber noch nicht gilt.
Was das praktisch heißt
131 Euro im Monat sind 1.572 Euro im Jahr. Wer heute damit zum Beispiel eine Haushaltshilfe oder eine Alltagsbegleitung bezahlt, muss ab 2027 selbst zahlen oder einen anderen Weg suchen. Für Pflegegrad 1 ist nach dem Entwurf auch kein Entlastungs- oder Sozialraumbudget vorgesehen. Wie Verbrauchs-Pflegehilfsmittel dann abgedeckt werden, solltest du bei deiner Pflegekasse erfragen.
Das kannst du jetzt noch nutzen
- Entlastungsbetrag 2026: Nutze das Guthaben und reiche Belege ein. Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI gilt bis zum Jahresende unverändert.
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 Euro pro Monat, solange der Anspruch besteht.
- Wohnumfeld: Zuschuss für Umbauten vor Beginn der Maßnahme beantragen.
- Pflegeberatung: Lass dich jetzt beraten, auch über deine Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt. Hinweise für die Zeit bis Jahresende findest du in Diese Anträge noch 2026 stellen.
Mehr zum Gesamtbild: Pflegereform 2027: Das ändert sich.
Häufige Fragen
Verliere ich bei Pflegegrad 1 meinen Pflegegrad?
Nach dem Entwurf nicht. Ein bestehender Pflegegrad soll nicht allein wegen der neuen Punktgrenzen aberkannt werden. Für neue Anträge soll Pflegegrad 1 allerdings erst ab 15 statt ab 12,5 Punkten gelten.
Bleibt der Zuschuss für den Umbau der Wohnung bei Pflegegrad 1?
Laut Medienberichten soll der Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds erhalten bleiben, zum Beispiel für einen barrierefreien Umbau.
Was bedeutet die Pflegebegleitung?
Die Pflegebegleitung soll nach dem Kabinettsentwurf ab 2029 (im Referentenentwurf: 2028) Familien frühzeitig und kontinuierlich beraten und beim Aufbau einer stabilen häuslichen Versorgung helfen. Bis dahin gelten bei der Beratung die bisherigen Regeln.
Das geht auch digital in Pflegemio
Auch bei Pflegegrad 1 hilft ein gemeinsamer Überblick: Pflegemio sammelt Belege, Termine und Fristen und macht sie für die ganze Familie sichtbar.
- Entlastungsbetrag-Tracker: Belege und verfügbares Guthaben 2026
- Pflegetagebuch: Veränderungen im Alltag festhalten
- Fristen-Modul: Erinnerungen für Pflegekassen-Fristen
- Die Werte in der Web-App entsprechen dem heute geltenden Recht
Quellen
- Bundesgesundheitsministerium: Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), Kabinettsentwurf – Amtliche Seite mit Referentenentwurf (05.06.2026) und Kabinettsentwurf (30.09.2026)
- Pflege-Dschungel: Was der Kabinettsentwurf für die Pflege zu Hause vorsieht – Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf
- PTAheute: Pflegereform – Das soll sich ändern (02.10.2026) – Kabinettsbeschluss, Pflegegrad 1, Sozialraumbudget, Rentenbeiträge
- Gegen-Hartz: 131 Euro gestrichen und Rente gekürzt – Pflegegrad 1, Rentenbeiträge im Referentenentwurf, Besitzstand im Heim
- Gegen-Hartz: Entlastungsbetrag soll weg – Sozialraumbudget statt Entlastungsbetrag
- Geltendes Recht zum Nachlesen: § 40 SGB XI (Pflegehilfsmittel, Wohnumfeld)
- Geltendes Recht zum Nachlesen: § 45b SGB XI (Entlastungsbetrag)
Stand der Quellen: 19.10.2026. Regelungen können sich ändern – prüfe wichtige Angaben bei deiner Pflegekasse oder einer Beratungsstelle.