Ändern sich Landespflegegeld und Landesleistungen durch die Pflegereform?
Kurze Antwort: Nicht direkt. Landespflegegeld und andere Landesleistungen sind Landesrecht und werden durch das Pflegeneuordnungsgesetz des Bundes nicht geändert. Trotzdem lohnt sich ein Blick in dein Bundesland.
Warum sich nichts direkt ändert
Das Pflegeneuordnungsgesetz ändert das Sozialgesetzbuch XI und damit die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Was die Bundesländer zusätzlich zahlen oder fördern, etwa ein Landespflegegeld, regeln sie in eigenen Gesetzen und Verordnungen. Dafür sieht der Entwurf keine Änderung vor.
Auch die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag bleibt Sache der Länder. Sie behalten ihre Anerkennungsverordnungen nach § 45a SGB XI.
Wo es sich indirekt auswirken kann
- Wenn eine Landesleistung an einen Pflegegrad geknüpft ist, zählt der Pflegegrad. Für neue Anträge sollen ab 2027 höhere Punktgrenzen gelten (siehe Neue Pflegegrad-Grenzen 2027).
- Wenn eine Landesleistung an den Entlastungsbetrag oder an Angebote nach § 45a anknüpft, lohnt sich ein Blick in die Regeln deines Landes, denn der Entlastungsbetrag soll im Bund durch das Sozialraumbudget ersetzt werden.
Mehr zum Gesamtbild: Pflegereform 2027: Das ändert sich.
Häufige Fragen
Fällt mein Landespflegegeld durch die Pflegereform weg?
Nach unserem Kenntnisstand nicht direkt. Landesleistungen regeln die Bundesländer selbst. Knüpft eine Leistung an einen Pflegegrad an, kann sich indirekt etwas ändern, zum Beispiel wenn jemand wegen höherer Punktgrenzen keinen Pflegegrad bekommt.
Wer erkennt Alltagsangebote an?
Die Länder regeln weiterhin die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI, über ihre Anerkennungsverordnungen.
Das geht auch digital in Pflegemio
Pflegemio zeigt dir Leistungen und Hinweise deines Bundeslandes an einem Ort und erinnert dich an Anträge und Fristen.
- Landesleistungen-Modul: Überblick für dein Bundesland
- Anträge-Modul: Anträge und Stand an einem Ort
- Fristen-Modul: Erinnerungen für wichtige Termine
- Die Angaben ersetzen keine Beratung durch Behörde oder Pflegekasse
Quellen
- PTAheute: Pflegereform – Das soll sich ändern (02.10.2026) – Kabinettsbeschluss, Pflegegrad 1, Sozialraumbudget, Rentenbeiträge
- Geltendes Recht zum Nachlesen: § 45a SGB XI (Angebote zur Unterstützung im Alltag)
Stand der Quellen: 19.10.2026. Regelungen können sich ändern – prüfe wichtige Angaben bei deiner Pflegekasse oder einer Beratungsstelle.