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Pflegeheim: Was sich beim Leistungszuschlag ändern sollte – und was jetzt gilt

Stand: · Ratgeber von Pflegemio

Je länger jemand im Pflegeheim lebt, desto mehr zahlt die Pflegeversicherung zum pflegebedingten Eigenanteil dazu. Im Referentenentwurf sollten diese Stufen später greifen. Im Kabinettsentwurf ist das gestrichen: Es bleibt bei den heutigen Fristen.

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Das ist der Leistungszuschlag

Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen zahlen einen pflegebedingten Eigenanteil. Die Pflegeversicherung übernimmt davon einen Teil, den Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI. Er steigt mit der Dauer des Heimaufenthalts: von 15 Prozent über 30 und 50 Prozent bis zu 75 Prozent.

Was der Referentenentwurf vorsah und was jetzt gilt

Im Referentenentwurf vom 05.06.2026 sollten die Stufen später greifen, nämlich nach 18, 36 und 54 statt nach 12, 24 und 36 Monaten. Der Kabinettsentwurf vom 30.09.2026 übernimmt das nicht: Die Wartezeiten bleiben unverändert. Ob das im weiteren Verfahren so bleibt, entscheiden Bundestag und Bundesrat.

Stufen nach 12 / 24 / 36 Monaten (heute und Kabinettsentwurf) im Vergleich zu 18 / 36 / 54 Monaten (Referentenentwurf, nicht übernommen), bezogen auf den pflegebedingten Eigenanteil.
Aufenthalt im HeimHeute und KabinettsentwurfReferentenentwurf (gestrichen)
Monat 1 bis 1215 %15 %
Monat 13 bis 1830 %15 %
Monat 19 bis 2430 %30 %
Monat 25 bis 3650 %30 %
Monat 37 bis 5475 %50 %
ab Monat 5575 %75 %

Rechenbeispiel: 1.500 Euro Eigenanteil

Angenommen, der pflegebedingte Eigenanteil beträgt 1.500 Euro im Monat. Das sind vereinfachte Zahlen, der tatsächliche Betrag hängt vom Heim und vom Pflegegrad ab. So viel hätte die Verlängerung der Wartezeiten gekostet:

AufenthaltDu zahlst (heute und Kabinettsentwurf)Du hättest gezahlt (Referentenentwurf)Ersparnis pro Monat
Monat 13 bis 181.050 € (30 %)1.275 € (15 %)225 €
Monat 25 bis 36750 € (50 %)1.050 € (30 %)300 €
Monat 37 bis 54375 € (75 %)750 € (50 %)375 €

Über die ersten 54 Monate wären das bei diesem Beispiel insgesamt 11.700 Euro gewesen, die der Bewohner oder die Familie mehr hätte tragen müssen. Nach dem Kabinettsentwurf fällt diese Mehrbelastung weg.

Pflegegrad 1 im Heim

Unverändert bleibt dagegen die Kürzung für Pflegegrad 1: Der Zuschuss von 131 Euro für Pflegegrad 1 im Heim soll für neue Fälle entfallen, für den Bestand gilt Besitzstand.

Weitere Punkte zum Heim

  • Die Heimkosten sind Gegenstand der geplanten größeren Reform. Eine Pflegestrukturkommission soll bis Ende Januar 2027 Vorschläge machen, weitere Schritte sind für den 01.07.2027 im Gespräch.
  • Wie viel du zahlst, hängt auch vom Heim ab: Frag nach dem pflegebedingten Eigenanteil, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung und den Investitionskosten.

Mehr zum Gesamtbild: Pflegereform 2027: Das ändert sich.

Häufige Fragen

Gilt der Zuschlag für alle Heimkosten?

Nein. Der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI bezieht sich auf den pflegebedingten Eigenanteil. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen kommen weiterhin hinzu.

Werden die Stufen im Heim nun später erreicht?

Nach dem Kabinettsentwurf vom 30.09.2026 nicht. Die im Referentenentwurf vom 05.06.2026 geplante Verlängerung auf 18, 36 und 54 Monate ist gestrichen, es bleibt bei 12, 24 und 36 Monaten. Bundestag und Bundesrat können den Entwurf noch ändern.

Wurde ein Deckel für den Eigenanteil beschlossen?

Die SPD hatte vor dem Kabinettsbeschluss einen Deckel von 1.500 Euro im Monat für den pflegebedingten Eigenanteil gefordert. In den uns vorliegenden Berichten zum Kabinettsentwurf ist kein solcher Deckel genannt.

Das geht auch digital in Pflegemio

Pflegemio hilft der Familie, Heimkosten, Erstattungen und Belege gemeinsam im Blick zu behalten, auch für die Steuererklärung.

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Quellen

  1. Bundesgesundheitsministerium: Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), Kabinettsentwurf – Amtliche Seite mit Referentenentwurf (05.06.2026) und Kabinettsentwurf (30.09.2026)
  2. Pflege-Dschungel: Was der Kabinettsentwurf für die Pflege zu Hause vorsieht – Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf
  3. dco-care: Entlastungsbudget im Regierungsentwurf – die Rechnung – Beträge Entlastungs- und Sachleistungsbudget im Kabinettsentwurf
  4. Stuttgarter Zeitung: Pflegereform beschlossen – Was ist geplant? (30.09.2026) – Kabinettsbeschluss, Leistungszuschlag im Heim, weiteres Verfahren
  5. PTAheute: Pflegereform – Das soll sich ändern (02.10.2026) – Kabinettsbeschluss, Pflegegrad 1, Sozialraumbudget, Rentenbeiträge
  6. Gegen-Hartz: 131 Euro gestrichen und Rente gekürzt – Pflegegrad 1, Rentenbeiträge im Referentenentwurf, Besitzstand im Heim
  7. Geltendes Recht zum Nachlesen: § 43c SGB XI (Leistungszuschlag im Heim)

Stand der Quellen: 19.10.2026. Regelungen können sich ändern – prüfe wichtige Angaben bei deiner Pflegekasse oder einer Beratungsstelle.

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